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11.08.2010

von Simon

Wertpapiere

Wertpapiere gehören zu den Urkunden die privates Recht verbrieft. Dieses Recht befasst sich mit dem Einfordern von Schulden. wertpapiere Nur allein mit der Urkunde, kann das Geld zurückgefordert werden. Verschwindet die Urkunde oder wird zerstört, ist es nur schwer möglich das Wertpapier zu ersetzen. Der Sinn des Wertpapiers besteht darin, dass der Gläubiger die Möglichkeit in vielen Fällen hat, die Wertpapiere einem anderen Gläubiger zu übertragen. Dadurch ist dieser Gläubiger wiederum in der Lage, die geforderte Summe beim Schuldner einzufordern. Der jedem, der diese Urkunde vorliegt die geforderte Summe auszahlen muss. So ist es Banken möglich, Wertpapiere zusammen zu fassen, zu übertragen und zu verschieben. Der Handel mit vollkommen verkehrstauglichen Wertpapieren fällt in die Hände der Bankinstitute. Verkehrstauglich bezeichnet hier, die Übertragungsfähigkeit des Wertpapiers von Person zu Person, bzw. von Unternehmen zu Unternehmen. Verkehrsuntaugliche Wertpapiere lassen sich nicht oder nur eingeschränkt weitergeben. Nach dem die Zahlung der Schulden getätigt wurde, ist der Gläubiger gesetzlich verpflichtet die Urkunde dem Schuldner zu überreichen, ansonsten wäre es möglich die geforderte Summe der Urkunde mehrfach zu verlangen.

12:39 Uhr 04.1.2011

Henrike sagt:
Das ist wirklich erste Klasse. Super Seite! Hat mich auf jeden Fall weiter gebracht.

12:07 Uhr 02.1.2011

Ertl sagt:
Klasse Seite und toller Blog meiner Meinung nach..Also macht ruhig weiter so

10:24 Uhr 02.1.2011

Uwe & Michael sagt:
Du weißt Deine Leser wirklich zu begeistern, deshalb freue ich mich schon auf den nächsten Blog

15:53 Uhr 06.12.2010

Karolina sagt:
Der Beitrag hat echt mal richtig Stil! Findet man ja leider viel zu selten